Es gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
Soweit Erfüllungsgehilfen oder Handelsvertreter der M.a.n.z. GmbH von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Sondervereinbarungen treffen, sind diese erst bindend, wenn M.a.n.z. GmbH den Änderungen schriftlich zugestimmt hat.
Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer gemäß § 14 BGB.
Vereinbarungen zwischen der M.a.n.z. GmbH und dem Kunden werden schriftlich im Wege der Annahme von Angeboten („kaufmännisches Bestätigungsschreiben“) geschlossen werden. Unabhängig von der Form des Vertragsschlusses akzeptiert der Kunde, dass die nachfolgenden Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt sind.
Die Angebote der M.a.n.z. GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder sich dies aus den Umständen ergibt. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen, wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
M.a.n.z. GmbH behält sich an ihren Angebotsunterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; die Angebotsunterlagen dürfen – sofern es sich nicht um allgemein zugängliche Prospekte und Produktinformationen handelt – Dritten nicht ohne Zustimmung der M.a.n.z. GmbH zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise verwertet werden.
Bei begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden, ist M.a.n.z. GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden zu verweigern. Dies gilt in Bezug auf neue Angebote auch, wenn offen stehende Rechnungen gegenüber dem Kunden trotz Abmahnung nicht beglichen werden.
Die genannten Preise verstehen sich als Nettobeträge. Die Preise sind freibleibend; bei Änderung der Kostenlage, insbesondere Schwankungen der Materialpreise und Währungsschwankungen behält sich M.a.n.z. GmbH vor, Preisänderungen vorzunehmen. Es gilt jeweils der im konkreten Angebot genannte Preis. Angebote können zeitlich befristet sein. Der Kunde kann sich nicht auf vorangehende oder nachfolgende Angebote berufen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde verpflichtet sich den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt auf das Bankkonto der M.a.n.z. GmbH zu zahlen, soweit nicht schriftlich ein anderes Zahlungsziel oder Vorauskasse vereinbart ist. Kommt der Kunde in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10% über den Basiszinssatz in Bezug auf die offenstehende Forderung zusätzlich zu dieser an M.a.n.z. GmbH zu zahlen. Individualvertraglich können die Parteien hiervon eine abweichende Regelung treffen.
Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst ab Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten als Zahlung. M.a.n.z. GmbH behält sich vor, die Zahlungserfüllung durch Wechsel oder Schecks abzulehnen.
Ein Leistungsverweigerungsrecht oder Zurückbehaltungsrecht seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch, auf den das Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, ist rechtskräftig, unbestritten oder von der M.a.n.z. GmbH schriftlich anerkannt.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist rechtskräftig, unbestritten oder von der M.a.n.z. GmbH schriftlich anerkannt.
Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, z.B. Arbeitskämpfe wie insbesondere Streik und Aussperrung oder sonstige von der M.a.n.z. GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, bspw. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten der Materialbeschaffung oder logistische Verzögerungen, wird die Lieferfrist – unabhängig davon, ob die Hindernisse bei der M.a.n.z. GmbH oder bei ihren Subdienstleistern auftreten – unter Berücksichtigung der durch die Ereignisse verursachten Verzögerung verlängert. M.a.n.z. GmbH behält sich für einen derartigen Fall zudem den Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde hat in beiden Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz. Insbesondere werden Ansprüche auf Verzugszinsen oder Erstattung eines ggf. entgangenen Gewinns ausgeschlossen.
Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Absendung der Ware erfolgt ist oder Versandbereitschaft besteht und dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Verlassen der Ware aus den Geschäfts- oder Lagerräume der M.a.n.z. GmbH bzw. deren Subdienstleistern auf den Kunden über.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tag der Versandbereitschaft auf ihn über.
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt, d.h. bis zur restlosen Erfüllung der Kaufpreiszahlung bleibt der Liefergegenstand Eigentum der M.a.n.z. GmbH. § 1006 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware darf nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erfolgen. Mit der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer an M.a.n.z. GmbH ab. M.a.n.z. GmbH nimmt die Abtretung an (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde ist jedoch berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, der Kunde befindet sich im Zahlungsverzug gegenüber M.a.n.z. GmbH. Soweit Forderungen der M.a.n.z. GmbH gegenüber dem Kunden fällig sind, ist dieser verpflichtet, die von seinen Abnehmern eingezogenen Beträge unverzüglich an M.a.n.z. GmbH abzuführen.
Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde nur mit Einwilligung der M.a.n.z. GmbH berechtigt. M.a.n.z. GmbH wird die Einwilligung nicht verweigern, sofern der Kunde ein schützenswertes Interesse an der Abtretung hat und die Interessen der M.a.n.z. GmbH nicht entgegen stehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer aufgrund von Zahlungsunfähigkeit fruchtlos verlaufenen Vollstreckungsmaßnahme, ist M.a.n.z. GmbH nach Mahnung und Zahlungsfristsetzung von 10 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die aufgrund des Eigentumsvorbehaltes noch im Eigentum der M.a.n.z. GmbH stehende Ware heraus zu verlangen. M.a.n.z. GmbH behält sich darüber hinaus Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass die von M.a.n.z. GmbH mit der Abholung beauftragten Personen zum Zwecke der Herausgabe den Lagerort der Ware betreten und befahren dürfen.
Der Kunde darf die Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat der Kunde M.a.n.z. GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
M.a.n.z. GmbH wird die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen – soweit diese noch nicht beglichen sind – um mehr als 20% übersteigt.
M.a.n.z. GmbH leistet für Sach- und Rechtsmängel der Ware nach eigener Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung/Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder seinen Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Soweit der Kunde im Rahmen der Mängelbeseitigung ergänzend oder ausschließlich Schadensersatz beansprucht, gelten diesbezüglich die Begrenzungen gemäß dem nachstehenden § 8.
Für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, durch Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder als Folge von natürlichem Verschleiß entstanden sind, übernimmt M.a.n.z. GmbH keine Gewähr. Gleiches gilt für Schäden, die nicht aus einem Fabrikationsfehler seitens M.a.n.z. GmbH oder ihrer Subdienstleister resultieren.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware, soweit nicht gesetzlich längere Verjährungsfristen zwingend vorgeschrieben sind.
M.a.n.z. GmbH erteilt keine Garantien im Rechtssinne, es sei denn diese sind im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Die nachfolgenden Regelungen betreffen sowohl vertragliche Ansprüche des Kunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich im Rahmen von Mangelbeseitigung, Verzug und Unmöglichkeit, als auch gesetzliche, insbesondere vorvertragliche und deliktrechtliche Ansprüche.
M.a.n.z. GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und soweit aufgrund von Pflichtverletzungen durch M.a.n.z. GmbH die Gesundheit, der Körper oder das Leben von Menschen verletzt worden sind. Darüber hinaus haftet M.a.n.z. GmbH unbeschränkt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. „Kardinalpflichtverletzung“) haftet M.a.n.z. GmbH begrenzt auf das Dreifache der Auftragssumme und mit der Einschränkung, dass die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
Für Mangelfolgeschäden und mittelbare Schäden, also insbesondere für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Gutachterkosten u. ä. haftet M.a.n.z. GmbH nur bei grob fahrlässig verursachten Kardinalpflichtverletzungen und dann nur bis zur Höhe des Dreifachen der Auftragssumme und des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
In allen übrigen Fällen ist eine Haftung von M.a.n.z. GmbH ausgeschlossen.
Um den gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Verpackungsordnung nachzukommen, schließt M.a.n.z. GmbH mit einem flächendeckenden Sammel- und Entsorgungssystem ihrer Wahl, z.B. dem Dualen System Deutschland eine Lizenzvereinbarung zur Rücknahme von Verpackungsmaterialien. M.a.n.z. GmbH verauslagt die Lizenzgebühr und stellt sie dem Kunden gesondert in Rechnung.
Soweit die Ware dem Elektro- und Elektronik-Geräte-Gesetz unterliegt, übernimmt der Hersteller die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Soweit zur Geschäftsabwicklung erforderlich, werden auftragsbezogene Kundendaten erhoben, über EDV gespeichert, statistisch bearbeitet und intern sowie an Subdienstleister der M.a.n.z. GmbH übermittelt, wozu der Kunde bereits mit der Bestellung seine Einwilligung gibt. Die Kundendaten werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf der Ware erhoben, gespeichert und genutzt. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten auch für Zwecke der Versendung von Informationen über Produkte und Dienstleistungen der M.a.n.z. GmbH genutzt werden. Bei Nichteinverständnis kann der Kunde jederzeit sein Einverständnis schriftlich gegenüber der M.a.n.z. GmbH widerrufen.
Gerichtsstand für alle, sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist München/Deutschland.
Erfüllungsort ist – sofern nicht anderweitig vereinbart – München/Deutschland.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ihrer jeweils aktuellen Version.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt hiervon nicht berührt.